§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und aufgerufen, aktiv an der Verwirklichung der Ziele des Vereins mitzuwirken. Sie dürfen alle Einrichtungen des Vereins zu den jeweils gültigen Bedingungen benutzen.