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§ 10 Protokoll
Ober alle Vorstands- und Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu fertigen. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzuna vom Versammlungsleiter bestimmt.
Die Beurkundung sämtlicher Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung erfolgt durch Unterschrift des Protokollführers und zwei Vorstandsmitgliedern.