§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können alle Personen werden, die unentgeltlich mindestens 15 Stunden bei der Renovierung des Gebäudes geholfen haben und die Mitgliedschaft wünschen.

Mitglied kann außerdem werden, wer vor seinem Aufnahmeantrag 15 Stunden seiner Freizeit unentgeltlich für Arbeiten an der Schöpfemühle geopfert hat oder einen Aufnahmebeitrag entrichtet, der jährlich neu von der Mitgliederversammlung festzulegen ist und dem Wert von 15 Arbeitsstunden entsprechen soll.

Der Aufnahme von neuen Mitgliedern müssen mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung zustimmen.

Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen ernennen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.

Die Anmeldung für die Aufnahme erfolgt beim Vorstand.

Mit dem Eintritt eines Mitglieds nimmt der "Verein zur Erhaltung und Pflege der Schöpfemühle Dringenberg" unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) neben dem Eintrittsdatum auch dessen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und sowie in Emailadresse sowie Bankverbindung im vereinseigenen EDV-System auf. Der Vorstand macht besondere Erkenntnisse des Vereinslebens (u.a. Veranstaltung, Arbeitseinsätze, Ehrungen) in lokalen und überregionalen Medien, dem Internet, Schaukästen des Vereins bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weritere Veröffentlichungen.