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§ 8 Vorstand
Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Verein wird stets durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Den Vorstand bilden:
- erster Vorsitzender
- ein Stellvertreter
- Schriftführer
- Kassenwart
- Hauswart
- technischer Wart
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf, aber mindestens zweimal im Jahr statt. Zu den Sitzungen lädt der Vorsitzende ein.
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.