Satzung Beitragsseiten Satzung § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr § 2 Zweck des Vereins § 3 Erwerb der Mitgliedschaft § 4 Beendigung der Mitgliedschaft § 5 Mitgliedsbeiträge § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder § 7 Organe des Vereins § 8 Vorstand § 9 Mitgliederversammlung § 10 Protokoll § 11 Änderung des Vereinszweckes § 12 Mitwirkung der Stadtverw., Bezirksaussch. § 14 Auflösung des Vereins § 15 Inkrafttreten Alle Seiten Seite 6 von 15 § 5 Mitgliedsbeiträge Die jährlichen Beiträge / Kosten werden im SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt und von der Mitgliederversammlung festgelegt. Jugendliche unter 18 Jahren zahlen den halben Beitrag der Erwachsenen. Zurück Weiter